Was schon lange „angedroht“ wurde wird nun Wirklichkeit. Die Schweiz übernimmt das EU-Drohnenrecht. Im heutigen Blog ein paar Zeilen dazu.

Im Grundsatz war die Idee der EU eigentlich toll – man will es den Drohnenpiloten vereinfachen in Europa mit einheitlichen Regeln zu fliegen und die Sicherheit für Unbeteiligte verbessern. Aber wie das bei jedem neuen Gesetz so ist wird es dann jahrelang angepasst, aufgeweicht, die verschiedenen Lobbys bringen ihr ganzes Gewicht rein um ihre Schäfchen nicht komplett zu enttäuschen usw.

Was haben wir nun? Ein Flickenteppich der nicht funktioniert – Warum?

  • In der EU sollte das Gesetz und die Verordnungen schon ab 01.07.2019 in Kraft treten. Da die Gremien die über dem Gesetz gebrütet haben aber definitiv von der Praxis der Drohnenfliegerei nicht all zu viel Ahnung haben wurden Sachen nicht klar verfasst die „noch zu definieren“ waren. Trotzdem führte z.B. Deutschland das Gesetz per 31.12.2020 ein.
  • So gibt es verschiedene Klassen in die in Zukunft die Drohnen eingeteilt werden, sogenannte CE-Klassen – grundsätzlich werden nur noch Drohnen klassifiziert und zugelassen welche eine CE-Klassierung haben. Nicht ein CE-Prüfzeichen, Nein, eine Klassierung. Wer aber diese Klassierung in der EU vornimmt und umsetzt und was genau im Detail die Vorgaben sind – ja das haben die lieben Parlamentarier in Brüssel schlicht vergessen. Deshalb gab es selbst im Frühling 2022 noch keine einzige Drohne die eine solche CE-Klassierung hatte. Mittlerweile wurde der Deutsche TÜV dazu bestimmt zusammen mit einer spanischen Institution die CE-Klassierung vorzunehmen. Stand Herbst 2022 ist man gerade bei der ersten Drohne dran das zu Klassieren, es ist die DJI Mavic 3 welche im Preissegment von über 3’000 Franken liegt.
  • Keine Drohne auf dem Markt welche eine Klassierung hat? Das kommt einem Flugverbot gleich – Das hat die EU dann gemerkt und eine Übergangsfrist verkündet in der mit den alten „Bestandesdrohnen“ noch weitergeflogen werden kann, aber einfach unter Einhaltung von viel strengeren Vorschriften was den Abstand usw. angeht. Diese Übergangsfrist sollte mal am 31.12.2021 enden, dann hat man es auf 31.12.2022 verlängert, mitterweile wurde es auf 31.12.2023 festgelegt weil es einfach nicht vorwärts geht mit den CE-Klassierungen. DJI ist mit der DJI Mini 3 Pro sogar noch einen Schritt weitergegangen und hat eine Drohne mit 249 Gramm und unglaublicher Leistungsvielfalt auf den Markt gebracht. Da sie unter 250 Gramm ist ist sie fast komplett vom neuen Drohnengesetz ausgenommen.
  • Ein weiterer Punkt ist eine technische Anforderung – so will das Gesetz das in Zukunft nur noch Drohnen fliegen dürfen die wie eine Art Transpondersignal aussenden. Auch hier war die Gesetzgebung etwas voreilig – diese Technologie muss erst noch entwickelt werden, es gibt sie noch nicht wirklich auf dem Markt.
  • Für Drohnen über 250 Gramm gilt neu eine Ausbildungspficht – doch lange war Unklar wer diese Ausbildungen wo und wie anbieten kann / soll / darf. Wir als Schweizer hatten da Glück – als Bürger eines „Nicht-EU-Landes“ durften wir die Prüfung schon vor über einem Jahr in irgend einem EU-Land absolvieren. Die Schweiz hat im Moment noch keine A1/A3 oder A2-Ausbildung im Angebot – aber das Gesetz wird in einem Monat eingeführt! Das ist wie wenn man die Wand sieht auf die man zurennt aber nicht bremst – das wird auf jeden Fall schmerzhaft.
  • Und dann kommt da die Schweiz – ja das ist von der EU, das übernehmen wir doch einfach mal ohne gross zu überlegen. Wir mit unseren Dachvermessungen müssten ab 1.1.23 von unbeteiligten Personen eine Distanz von 50m einhalten, ab 1.1.24 dann sogar 150m. Ja wie bitte soll man in der stark bebauten Schweiz 150m Distanz zu allen „Unbeteiligten“ einhalten? Um das zu umgehen gibt es nach dem Gesetz und den Hirngespinsten des BAZL 2 Lösungen. Entweder du kaufst dir eine neue Drohne welche CE-Klassiert ist, mir der darfst du dann wieder bis auf 30m an Unbeteiligte ran. Oder du begibst dich auf den BAZL-Pfad der Erleuchtung und gibst so etwas als Spezialflug ein beim BAZL, mit dutzenden Seiten von Papierkrieg und einer Vorlaufszeit von mindestens 3 Wochen. Wäre alles gut und Recht wenn das BAZL dafür nicht PRO FLUG Fr. 5’000 verrechnen will! Da miete ich mir doch lieber einen Helikopter, schwirre damit im Tiefflug über die Quartiere und mache die Aufnahmen mit der Spiegelreflex während unten alles ordentlich durchgewirbelt wird!
  • Trotz EU-Gesetz hat jedes EU-Land individuelle Vorgaben beibehalten – so kann man z.B. in
    Deutschland fast nirgends mehr fliegen, in Frankreich hast du ein mehrstufiges, komplexes Bewilligungsverfahren und musst den Transponder deiner Drohne aktivieren (welcher bei 90% der Drohnen nicht eingebaut ist oder nicht funktioniert) während man in Italien und Spanien mehr oder weniger unbekümmert fliegen kann.
  • In Deutschland wird das Gesetz nicht ganz so ernst genommen und umgesetzt wie es die Regierung gerne hätte – man spricht hier von „Flügen in der Grauzone“
  • Nun kommt die Schweiz und will genau dieses Gesetz einfach 1:1 mit vollem Karacho einfach einführen.

Wie es also weitergeht mit unseren Drohnenaufnahmen ist im Moment noch recht unklar – es wird aber sicherlich weniger Flüge geben als bisher und damit wohl auch weniger Youtube-Filme. Schade das man wieder wegen ein paar schwarzen Schafen so komplett alles überregulieren muss. Der Schweizerische Verband ziviler Drohnen (SVZD) hatte noch gehofft das die vom BAZL zur Vernunft kommen würden, dem scheint aber nicht so. Diverse Kontaktversuche von Seite SVZD wurden über die letzten Jahre vom BAZL nicht mal beantwortet.

Wir wünschen euch aber trotzdem ein schönes Wochenende und bis bald.

Mirko von Potjer.ch

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